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Erfassung der Beiträge zur Künstlersozialversicherung in der Einkommensteuererklärung

Auf meinem Blog geht es im Wesentlichen um die Besteuerung von Musikern und Kreativen. Sofern du als Musiker oder Kreativer selbständig tätig bist, bist du in der Regel in der Künstlersozialkasse (KSK). In diesem Zusammenhang stellt sich für dich die Frage, wo gibst du die von dir gezahlten Beiträge an die Künstlersozialversicherung in der Steuererklärung an.

Beiträge zur Künstlersozialversicherung

Künstler, die in der Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sind, bezahlen jeweils die Hälfte der regulären Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbst. Die andere Hälfte wird vom Staat finanziert über verschiedene Kanäle. Du erhältst also einen Zuschuss zu deinen Sozialversicherungsbeiträgen. Das ist für die Behandlung in der Steuererklärung ganz wichtig.

Sozialversicherungsaufwendungen sind Vorsorgeaufwendungen

Die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die du an die Künstlersozialkasse bezahlst stellen Vorsorgeaufwendungen dar. Entsprechend sind diese Beiträge in der Anlage Vorsorg zu erfassen. Die Renten-, Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge stellen keine Betriebsausgaben dar und sind damit nicht in der Einnahmenüberschussrechnung abzuziehen!!!!!

Höchstbeträge für Rentenversicherungsbeiträge

Der Abzug der Rentenversicherungsbeiträge unterscheidet sich etwas vom Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung, da diese Sozialversicherungsbeiträge in zwei verschiedene Töpfe fallen.

Die Rentenversicherungsbeiträge können nach den Regelungen des sog. Topf 1 bis zu einem Höchstbetrag von 25.639,00 € pro Jahr (2022) abgezogen werden (Einzelveranlagung). Davon können in 2022 nur 94% abgezogen werden, de facto also 24.100,00 €. Ich würde sagen: Deine Rentenversicherungsbeiträge zur Künstlersozialkasse kannst damit immer voll abziehen. In diesen Topf fallen aber auch die sogenannten Rüruprentenbeiträge. Falls du also mal viel verdient hast und ein bisschen Steuern sparen willst, wäre es eine Maßnahme eine Rürupversicherung abzuschließen. Bitte prüfe aber immer, ob ein solcher Vertrag für dich speziell wirklich sinnvoll ist.

Höchstbeträge bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen in den 2. Topf der Vorsorgeaufwendungen. Für Topf 2 gibt es einen viel niedrigeren Höchstbetrag für die Abzugsmöglichkeit. Erhältst du keine Zuschüsse zu deinen Sozialversicherungsaufwendungen, dann kannst du bis zu 2.800 € an Versicherungsbeiträgen abziehen, die in Topf 2 fallen. Erhältst du aber Zuschüsse zu deinen Sozialversicherungsbeiträgen so kannst du nur 1.900 € pro Jahr abziehen. Nun kommt zum Tragen, was ich oben schon ausgeführt habe. Als Mitglied der Künstlersozialkasse erhältst du Zuschüsse zu deinen Sozialversicherungsbeiträgen. Damit kannst du nur 1.900 € an Versicherungsbeiträgen für Topf 2 abziehen.

Häufig liegen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter diesem Betrag. Dann kannst du noch weitere Versicherungen die in Topf 2 fallen abziehen. Das sind vor allem Haftpflicht-, Unfall-, Zusatzversicherungen, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung oder bestimmte Beiträge zu Lebensversicherungen.

Deine Beiträge zur Basisabsicherung in der Krankenversicherung und deine Pflegeversicherungsbeiträge kannst du immer in vollem Umfang als Vorsorgeaufwendung abziehen. Also auch wenn die von dir getragenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über 1.900 € liegen, kannst du sie voll als Sonderausgaben abziehen. Dies ist auch bei privaten Krankenversicherungen im Hinblick auf die Beiträge zur Basisabsicherung so.

Erfassung im Formular

Gut! Damit haben wir mal die Grundlagen. Nun stellt sich nur die Frage, wo trage ich was ein.

Von der Künstlersozialkasse erhältst du direkt nach Jahresende ein Schreiben mit folgenden Inhalten.

Die Rentenversicherungsbeiträge

Im vorliegenden Fall bedeutet dies im Hinblick auf die Rentenversicherung, dass

  • 2.418,00 € an Rentenversicherung für dich an die Künstlersozialversicherung abgeführt wurde. Diesen trägst du in Zeile 6 der Anlage Vorsorg ein.
  • Du davon 1.209,00 € selbst bezahlt hast.
  • Du einen Zuschuss in Höhe von 1.209,00 € erhalten hast. Diesen trägst du in Zeile 7 der Anlage Vorsorg ein.

Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Im Hinblick auf die Krankenversicherung wurden:

  • 2.093,04 € für dich an die Künstlersozialversicherung abgeführt (Erfassung in Zeile 16 und 17 der Anlage Vorsorg),
  • davon hast du 1.046,52 € selbst bezahlt und
  • du hast einen Zuschuss in Höhe von 1.046,52 € erhalten hast (Eintrag in Zeile 37 der Anlage Vorsorg).

KSK-Versicherten steht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld zu.  

Für die Pflegeversicherung gilt:

  • die Künstlersozialversicherung hat 429,00 € für dich in die Versicherung einbezahlt (Eintrag in Zeile 18 der Anlage Vorsorg), 
  • davon hast du 230,76 € selbst bezahlt und
  • du hast einen Zuschuss in Höhe von 198,24 € erhalten hast (Eintrag in Zeile 39 der Anlage Vorsorg).

Sonstige Versicherungen

Sofern wie im vorliegenden Fall die abzugsfähigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht 1.900 € erreichen, kannst du in den Zeilen 45 bis 50 noch weitere Versicherungen eintragen. Sollten diese beiden Versicherungen den Höchstbetrag jedoch schon voll ausschöpfen, dann musst du dir auch nicht die Mühe machen, weitere Versicherungen zu erfassen.  

Am Ende immer noch einmal alles durchsehen!

Natürlich solltest du immer auch die anderen Zeilen der Anlage studieren, ob hier nicht in deinem Fall weitere Eintragungen zu machen sind. In den meisten Fällen, ist es aber mit diesen Eintragungen getan. Wichtig zu wissen ist auch, dass all die Zeilen, die im Formular dunkelgrau hinterlegt sind vom Finanzamt automatisch ausgefüllt werden, da ja die Sozialversicherungsträger sowie die privaten Krankenkassen  sonderausgabenfähige Versicherungsleistungen von sich aus an das Finanzamt melden.

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