Kreativität ohne Bürokratie
Wir haben uns auf die steuerliche Beratung von Künstlern und Selbständigen in kreativen Berufen spezialisiert:
- Musiker, Sänger
- Musikensembles, Chöre und Bands
- Grafiker, Grafikdesigner,
- Illustratoren,
- Fotografen
- Autoren, Journalisten und Übersetzer
- Schauspieler,
- Choreografen, Tänzer
- Maler, Bildende Künstler, Bildhauer
- etc.
Künstlerisch tätige Personen sind aufgrund ihrer unterschiedlichen Einkommensbestandteile häufig mit besonderen steuerlichen Fragen konfrontiert:
- Wie ordne ich Aufwendungen den Einkommensteilen zu?
- Kann ich Verluste aus der einen Tätigkeit mit Gewinnen aus anderen Tätigkeiten verrechnen?
- Welche Aufwendungen kann ich konkret abziehen?
- Bin ich freiberuflich oder gewerblich tätig.
- Welchen Umsatzsteuersatz muss ich anwenden?
Bei der Umsatzsteuer gibt es verschiedene Vorschriften, die speziell von Künstlern berücksichtigt werden müssen.
Hierbei beraten wir Sie gerne.