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Kreativität ohne Bürokratie

Wir haben uns auf die steuerliche Beratung von Künstlern und Selbständigen in kreativen Berufen spezialisiert:

  • Musiker, Sänger
  • Musikensembles, Chöre und Bands
  • Grafiker, Grafikdesigner,
  • Illustratoren,
  • Fotografen
  • Autoren, Journalisten und Übersetzer
  • Schauspieler,
  • Choreografen, Tänzer
  • Maler, Bildende Künstler, Bildhauer
  • etc.

Künstlerisch tätige Personen sind aufgrund ihrer unterschiedlichen Einkommensbestandteile häufig mit besonderen steuerlichen Fragen konfrontiert:

  • Wie ordne ich Aufwendungen den Einkommensteilen zu?
  • Kann ich Verluste aus der einen Tätigkeit mit Gewinnen aus anderen Tätigkeiten verrechnen?
  • Welche Aufwendungen kann ich konkret abziehen?
  • Bin ich freiberuflich oder gewerblich tätig.
  • Welchen Umsatzsteuersatz muss ich anwenden?

Bei der Umsatzsteuer gibt es verschiedene Vorschriften, die speziell von Künstlern berücksichtigt werden müssen.

Hierbei beraten wir Sie gerne.