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Steuerruecklage

Steuerrücklage für die Einkommensteuer – Einfache Berechnung und Bildung

Steuerrücklage für die Einkommensteuer – Einfache Berechnung und Bildung

In der Corona-Krise haben viele Selbständige durch Steuerstundungen und gesenkte Vorauszahlungen wenig auf ihre Steuerrücklage geachtet. Doch die Steuerzahlungen kommen wieder, und es ist wichtig, rechtzeitig vorzusorgen.

Wichtiger Grundsatz:

Bilde die steuerliche Rücklage in dem Jahr, in dem du das Einkommen erwirtschaftest!

Steuerrücklage bei gleichbleibendem Einkommen

Wenn dein Einkommen relativ konstant ist (z.B. durch regelmäßigen Musikunterricht oder fixe Auftraggeber), kannst du den Steuerbescheid des letzten Jahres nehmen und monatlich ein Zwölftel der Steuerschuld des Vorjahres auf das Steuerrücklagenkonto einzahlen. Wenn die quartalsweisen Vorauszahlungen fällig werden, kannst du den erforderlichen Betrag wieder auf dein Geschäftskonto zurücküberweisen und an das Finanzamt abführen. Erteile einen Abbuchungsauftrag, das vermeidet Verspätungszuschläge.

Steuerrücklage bei schwankendem Einkommen

Falls dein Einkommen schwankt, dann kannst du am Anfang des Jahres überschlägig dein zu versteuerndes Einkommen für das Jahr schätzen. Die Steuerrücklag kannst du dann über einen Blick in die Grundtabelle in Erfahrung bringen. Diesen Steuerbetrag zwölftelst du wieder und führst den maßgeblichen Betrag monatlich der Steuerrücklage zu.

Splittingtarif

Für Verheiratete oder Lebenspartner, wird das Gesamteinkommen zusammengezählt und anschließend der Steuersatz über einen Blick in die Splittingtabelle ermittelt. Jeder Ehepartner bildet dann die anteilige Steuerrücklage für sein Einkommen. Wenn beide relativ gleich viel verdienen, teilt ihr die sich ergebende Steuerschuld einfach durch zwei. Ansonsten könnt ihr natürlich auch den Anteil ausrechnen, den jeder gemäß seinem Anteil am Gesamteinkommen zurückzulegen hat. Schließlich teilt jeder den Jahresbetrag durch zwölf und legt monatlich den entsprechenden Betrag zurück.

Steuervorauszahlungen oder Steuerrücklage?

Ich bin ein großer Freund von Steuervorauszahlungen. Du kannst Anfang des Jahres ein potentielles Einkommen für das Jahr schätzen und dem Finanzamt mit einem kleinen Anschreiben mitteilen. Das Finanzamt wird dann die Einkommensteuervorauszahlungen entsprechend diesen Angaben festsetzen. Am besten erteilst du einen Lastschriftauftrag, dann bucht das Finanzamt die Zahlung einfach von deinem Konto ab und du verpasst keine Frist.

Der Vorteil von Steuervorauszahlungen gegenüber Steuerrücklagen auf deinem Konto ist, dass das Geld nicht mehr in deinem Zugriff ist. Du kannst nicht schnell Geld vom Rücklagenkonto holen, nur weil du meinst, dass du jetzt gerade doch was brauchst.

Sollte die Steuervorauszahlung zu hoch festgesetzt sein, weil du zu viel Einkommen angegeben hattest, dann kannst du unterjährig die Vorauszahlungen jederzeit anpassen lassen. Das ist gar kein Problem. 

Zu hohe Steuer droht?

Wenn die Steuerbelastung für dich zu hoch ist (z.B. 42 %), solltest du in Erwägung ziehen, dein Unternehmen als GmbH oder UG zu führen. Diese Gesellschaftsformen bieten eine geringere Steuerbelastung, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben können und nicht für den Lebensunterhalt benötigt werden.

Fazit:

Ich habe diese Berechnung versucht einfach zu halten, damit du motiviert bist, die Steuerrücklage zu bilden. Wenn es dir noch zu kompliziert ist, dann lege einfach einmal pro Monat 20% bis 25% deiner monatlichen Einnahmen für die Einkommensteuer zurück. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, lege noch zusätzlich 7% bzw. 19% deiner monatlichen Einnahmen für die Umsatzsteuer zurück.