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Welche Einkommensströme kannst du als selbständig tätiger Musiker nutzen, um deine Umsätze relativ einfach zu erhöhen, Risiken abzumildern und dich fit für Veränderungen zu halten?
Nachfolgend möchte ich versuchen, die verschiedenen Einkommensquellen etwas zu systematisieren. Du kannst die verschiedenen Quellen dann je nach Geschmack, Vorlieben und Talenten miteinander kombinieren. Auf einige rechtliche Probleme mache ich dabei ebenfalls aufmerksam.
Wenn du als Orchestermusiker in einem staatlichen, städtischen, öffentlich geförderten Berufsorchester oder einem Rundfunkorchester angestellt bist, dann bist du relativ krisenfest aufgestellt. Orchestermusiker unterliegen in der Regel einem Tarifvertrag und können darüber hinaus der Deutschen Orchestervereinigung beitreten, die im Prinzip einen gewerkschaftsartigen Schutz bietet. Entsprechend haben sie einen sehr hohen Kündigungsschutz und darüber hinaus in Krisen wie der Coronakrise Zugang zu Kurzarbeitergeld. Wenn du krank bist erhältst du Krankengeld und wenn du in Rente gehst kannst du auf eine ordentliche Rente hoffen. Die meisten zu erwartenden Krisen hast du damit zunächst abgedeckt. Du kannst dich etwas entspannen. Dennoch kann es natürlich aus Karrieregründen günstig sein noch nebenberuflich tätig zu sein, oder einfach weil es Spaß macht. Auch kann es natürlich vorkommen, dass Orchester geschlossen oder zusammengelegt werden. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es im Leben nie.
Wie im voranstehenden Absatz ausgeführt, ist eine Tätigkeit im Festanstellungsverhältnis eine tolle Sache. Allerdings bist du als Angestellter regelmäßig künstlerisch eingeschränkt oder sagen wir festgelegt. Das ist der Grund, warum viele Musiker gerade keinen Job im Rahmen einer Festanstellung haben möchten, sondern frei sein wollen. Sie wollen sich künstlerisch voll entfalten, so wie es ihnen vorschwebt. Um die der selbständigen Tätigkeit immanente Unsicherheit abzumildern, kann man diese aber mit einer nichtselbständigen Tätigkeit kombinieren und somit Sicherheitserfordernisse mit Freiheitsdrang kombinieren.
Beispielsweise kannst du eine selbständige Tätigkeit im Hauptberuf ausüben und die gleiche Tätigkeit im Anstellungsverhältnis im Nebenberuf. Oder umgekehrt: unselbständige Tätigkeit im Hauptberuf und freiberufliche Tätigkeit im Nebenberuf.
Bei Tätigkeitskombinationen mit Arbeitgebern kann es immer zu Problemen dergestalt kommen, dass er nicht mit deiner freiberuflichen Tätigkeit einverstanden ist. Wenn du im gleichen Tätigkeitssegment sowohl freiberuflich als auch angestellt tätig bist, musst du mit einem Arbeitgeber klären, ob er damit einverstanden ist. Er kann dir das auch verwehren. Wenn die selbständige Tätigkeit nicht im gleichen Berufssegment liegt, kann dir ein Arbeitgeber die Nebentätigkeit nur verwehren, wenn sie deine hauptberufliche angestellte Tätigkeit beeinträchtigt.
Um bei der Kombination von selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit nicht in Schwierigkeiten zu geraten, würde ich dir empfehlen, die selbständige Tätigkeit neben deinem Anstellungsverhältnis in jedem Fall mit dem Arbeitgeber abzuklären und vertraglich zu vereinbaren. Sollte ein Arbeitgeber die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit verwehren wollen, so kannst du durch die Einholung von rechtlichem Rat sicherstellen, dass er dir nicht etwas verwehrt, was dir eigentlich zusteht. Den groben Rahmen dessen, was erlaubt ist habe ich hier abgesteckt.
Das tätig werden für verschiedene Auftraggeber im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit ist auch schon mal eine gewisse Absicherung, dass nicht von heute auf morgen alle deine Auftraggeber wegbrechen. Natürlich ist in den meisten Fällen beispielsweise ein freiberuflich tätiger Musiker auch für eine Vielzahl von Auftraggebern in der Form von Konzertveranstaltern tätig. Das kann aber auch anders sein. Beispielsweise sind viele Musikschulen dazu übergegangen, Musiklehrer nur noch als Honorarkräfte einzustellen. Als Honorarkraft genießt du keinerlei Kündigungsschutz. Wenn die Musikschule dann beschließt in Zukunft nicht mehr in deinem Bereich zu unterrichten, dann bist du deine Stelle schnell los. Also besser auf mehrere Beine stellen.
Bei einer selbständigen Tätigkeit ist es das absolute Mindestmaß an Absicherung zumindest verschiedene Auftraggeber zu haben. Von multiple stream income spricht man dann jedoch noch nicht. Um multiple stream income zu erzielen, müsste noch eine Tätigkeit in einem anderen Berufsbereich hinzukommen (beispielsweise als Konzertmusiker).
Die Kombination von Auftritten und Unterricht ist unter Musikern sehr weit verbreitet. Die Kombinationsmöglichkeiten und Gewichtungen sind vielfältig. Kombiniert werden kann eine solistische Tätigkeit mit einer Professur, einer Anstellung bei einer Musikschule, eine Honorartätigkeit an einer Musikschule oder einer Musikhochschule, eigene Schüler und nun natürlich auch noch der ganze online Unterricht. Diese neue Möglichkeit ermöglicht es vor allem auch international tätigen Musikern, Unterricht zu erteilen. Sie müssen nicht mehr dauernd an einem Ort unterrichten. Oder es können nun auch international ansässige Schüler unterrichtet werden.
Sofern ein Anstellungsverhältnis mit einer selbständigen Tätigkeit kombiniert wird, muss wieder darauf geachtet werden, dass aus Sicht des Anstellungsverhältnisses keine rechtlichen Gründe gegen eine nebenberuflich unterrichtende Tätigkeit bestehen.
Ebenso wie der Begriff multiple stream income durchzieht der Begriff passive Einkünfte die einschlägigen Foren und wird als allgemeiner Heilsbringer verstanden. Unter passiven Einkünften werden solche Einkünfte verstanden, die man nicht permanent aktiv erwirtschaften muss. Konzerttätigkeiten und persönliche unterrichtende Tätigkeiten sind aktive Einkünfte. Du musst immer aktiv und direkt auftreten/ arbeiten, um diese Einkünfte zu erzielen.
Bei passiven Einkünften dagegen ist das nicht der Fall. Leider entstehen sie auch nicht von ganz alleine, ohne dein Zutun. In der Regel musst du diese Einkünfte aber nur einmal ordentlich anschieben und dann laufen sie eine Weile von alleine weiter.
Als klassische passive Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit sind alle Formen von Lizenzerträgen zu qualifizieren, die du als Musiker erzielen kannst: GVL-Erträge, VG-Wort-Erlöse, Tantiemen für Rechte, Einkünfte von Streamingdiensten aller Art, Werbeeinnahmen, Google-Adsense, Youtubeklicks, Affiliate marketing, etc.
Gerade diese Einnahmenbereiche sollten von dir einmal genauer angeschaut werden. Bei ihnen handelt es sich um passive Einkünfte, die ohne großen Kapitalbedarf generiert werden können. Für die Erzielung anderer passiver Einkünfte brauchst du oft einen Berg an Kapital, den du zunächst nicht unbedingt hast. Nicht kapitalbasierte Einkünfte verursachen zunächst in der Regel eine relativ große persönliche Anstrengung, bis sie zum Laufen gebracht wurden. Dieser Punkt ist absolut nicht zu unterschätzen. Wenn sie aber dann endlich fließen, ergänzen sie deine sonstigen Einkünfte oft relativ stabil, ohne weitere Aktivität deinerseits. Denke zum Beispiel an einen Youtube chanel, indem du etwas Besonderes unterrichtest, an Streamingeinkünfte aus Konzertaufnahmen oder GvL-Erlöse aus Konzertmitschnitten. Insbesondere diese Einkünfte eignen sich auch, um deine Rente aufzubessern oder dich im Krankheitsfall eine gewisse Zeit abzusichern.
Mehrere Einkommensströme kannst du auch dadurch generieren, dass du deine Einkünfte aus musikalischer Tätigkeit mit passiven Einkünften ergänzt, die aus Kapitalanlagen resultieren. Dazu benötigst du zunächst einmal Kapital, das du anlegen kannst. Verschiedene Wege dieses Kapital anzusammeln habe ich dir schon in meinem Beitrag „mit dem Traumkonto zum Erfolg“ genannt.
Aber gerade in der derzeit noch laufenden Niedrigzinsphase kann man beispielsweise auch durch fremdfinanzierte Immobilien passives Einkommen zumindest für die Zukunft generieren. Hier musst du allerdings unbedingt darauf achten, dass du die niedrigen Zinsen möglichst über die gesamte Laufzeit des Darlehens sichern kannst. Auf die Risiken einer fremdfinanzierten Immobilie sei hier extra hingewiesen. Zum einen kann es passieren, dass die Immobilie im Wert sinkt und du bei einem Verkauf der Immobilie einen massiven Vermögensschaden erleidest. Dies ist insbesondere dann sehr problematisch, wenn du noch ein hohes Darlehen hast und der erzielbare Verkaufserlös nicht einmal mehr reicht, das Darlehen abzubezahlen.
Das andere Problem ist, dass du eventuell die Tilgungsraten nicht mehr leisten kannst. Wenn die Immobilie allerdings gut vermietet ist, ist dieses Risiko überschaubar, sofern du die Zinsen so fixiert hast, dass sie dir nicht aus dem Ruder laufen.
Der fremdfinanzierte Immobilienerwerb kommt vor allem auch als Erzielung eines zukünftigen Einkommensstromes im Rentenalter in Betracht. Durch die Vermietung kannst du nach und nach das Darlehen abbezahlen. Wenn die Immobilie in deinem Rentenalter schuldenfrei ist, kannst du mit den Mieteinnahmen deine Rente aufbessern.
Die klassische kapitalbasierte passive Einkunftsart ist der Immobilienbesitz. Aber auch die Anlage am Kapitalmarkt mit entsprechenden Dividendenerträgen oder Zinseinnahmen fällt in diese Rubrik. Weniger bedacht wird oftmals die Investition von angespartem Kapital in andere Unternehmen in der Form von Venture Capital.
Beispielsweise gründet ein anderer Unternehmer eine Musikproduktionsfirma und benötigt für die Anschaffung des grundlegenden Equipments Kapital. Du kannst dich an diesem Unternehmen durch die Zurverfügungstellung von Geldmitteln beteiligen und am Gewinn partizipieren. Aber Vorsicht, diese Investitionen sind risikoträchtig. Du musst also zunächst genau prüfen, wem du dein Geld zur Verfügung stellst.
Ganz besonders wichtig ist hier auch, dass du nur „haftungsbeschränkt“ investierst. Bei der Beteiligung an einer Personengesellschaft ohne Haftungsbeschränkung, beispielsweise einer GbR, OHG, KG oder atypisch stillen Gesellschaft, haftest du auch für die Verluste der Gesellschaft und zwar mit deinem ganzen Vermögen. Hier also genau überlegen, was du tust.
Natürlich kannst du neben deiner künstlerischen Tätigkeit auch noch in einem ganz anderen Bereich Geld verdienen. Du kannst als Schreiner arbeiten, als Mathematiklehrerin oder als Anwaltsgehilfe. Schließlich kannst du auch in einem ganz anderen musikalischen Bereich tätig sein, zum Beispiel neben der Popmusik auch in der Gregorianik. Hier sind deiner Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Unter dem Blickwinkel der Absicherung deiner Einkünfte über verschiedene Krisensituationen hinweg ist es ein absolutes NO GO!!! nur gegenüber einem Auftraggeber selbständig tätig zu sein!
Auch wenn es so angenehm ist, sich nur mit einem Auftraggeber beschäftigen zu müssen und der Auftraggeber doch gerade so gut bezahlt, kann ich dir von dieser Vorgehensweise nur abraten.
Die Gefahr des Wegfalls dieses einen Auftraggebers ist viel zu hoch. Du hast auf Honorarbasis keinerlei Kündigungsschutz. Wenn das Auftragsverhältnis beendet ist, dann ist es beendet. Im Zweifel würde ich dir bei der abrupten Beendigung eines Honorarverhältnisses raten, anwaltlichen Rat einzuholen, aber in den meisten Fällen darf ein Auftraggeber ein Honorarverhältnis kurzfristig beenden. Dann stehst du buchstäblich ohne laufenden Umsatz auf der Straße.
Dazu kommt die Gefahr, dass du als scheinselbständig giltst, wenn du nur einen Auftraggeber hast. Dann muss zumindest der Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge für dich nachentrichten. Möglicherweise wird er versuchen, diese auf dich abzuwälzen. In jedem Fall ist das eine schlechte Situation. Dieses Argument kannst du auch nutzen, wenn dich ein Auftraggeber drängen will, nur für ihn tätig zu sein.
Ergänzend zum Artikel: „Der heimliche Traum jedes Selbständigen“ soll dieser Artikel dazu dienen aufzuzeigen, welche Kombinationsmöglichkeiten es gibt multiple stream income als Musiker zu erzielen. Und ich muss sagen, gerade für Musiker gibt es besonders viele. Anhand der vorstehenden Ausführungen kannst du für dich überlegen, was kommt für dich in Betracht. In weiteren Artikeln werde ich versuchen, dir gerade im Bereich der passiven Einkünfte noch mehr Informationen an die Hand zu geben, um einen ersten Einstieg zu finden.