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Die verschiedenen Nummern im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Kennst du das unsichere Gefühl, wenn du  bei einem neuen Auftrag oder einer neuen Arbeitsstelle nach deiner Steuer ID oder deiner Umsatzsteuer ID, deiner Steuernummer oder gar nach deiner Sozialversicherungsnummer gefragt wirst und du nicht genau weißt, welche Nummer du nun angeben musst? Natürlich hilft dir in der Regel der Arbeitgeber oder der Auftraggeber in diesem Punkt gerne weiter, aber es wirkt doch immer etwas unprofessionell, wenn man bei diesen Fragen ins Schleudern kommt. Deshalb möchte ich mit diesem Blogbeitrag Licht ins Dunkel bringen, damit du immer zielsicher die richtige Nummer angeben kannst.

Im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bist du im Prinzip mit fünf Nummern konfrontiert:

  1. der Steuernummer
  2. der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID-Nummer)
  3. der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStID-Nummer)
  4. der ETin und  
  5. der Sozialversicherungsnummer

Woher bekommst du welche Nummer und wofür benötigst du sie?

1. Die Steuernummer

Die Steuernummer wird jeweils von dem für dich zuständigen Finanzamt vergeben. Sie ist also bei jedem Finanzamt unterschiedlich. In der Regel hat die Steuernummer verschiedene „Päckchen“, die durch Trennstriche voneinander getrennt werden. Im Saarland sehen die Steuernummern wie folgt aus: 123/123/12345. In Baden Württemberg werden nur zwei Bereiche getrennt: 12345/12345.

Diese Steuernummer benötigst du für deine Steuererklärungen. Sie gilt sowohl für die Einkommensteuererklärung als auch die Umsatzsteuererklärung. Wenn du verheiratet bist kann es sein, dass du für die Einkommensteuererklärung eine Steuernummer hast und für die Einreichung der Einnahmenüberschussrechnung und die Umsatzsteuererklärung deines Betriebes bekommst du eine zweite Nummer. Sofern du keine UStID-Nummer hast, musst du die Steuernummer in deinen Rechnungen angeben. Diese Steuernummer wird immer vom für dich zuständigen Finanzamt vergeben. Sie ändert sich, wenn du in eine andere Stadt oder einen anderen Finanzamtsbezirk ziehst.

Die Steuernummer erhältst du als freiberuflicher Selbständiger durch die Einreichung des Gründungsfragebogens.

2. Die Steueridentifikationsnummer


Die Steueridentifikationsnummer oder kurz Steuer-ID-Nummer genannt, bekommst du bei deiner Geburt zugeschickt. Sie bleibt dein ganzes Leben lang gleich. Solltest du aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, dann bekommst du die Steuer-ID-Nummer nach deiner Anmeldung in Deutschland. Die Vergabe der Steuer-ID-Nummer passiert also automatisch. Das Problem ist, dass man sie manchmal nicht mehr weiß. Dann kannst du auf deinem Einkommensteuerbescheid nachschauen. Dort steht sie meist ganz oben oder du kannst sie notfalls noch einmal beim Finanzamt erfragen.


Die Steuer-ID-Nummer besteht aus 11 Ziffern und sieht wie folgt aus: 12 123 123 123. Die Steuer-ID-Nummer soll die Steuernummer mittelfristig ablösen. Zukünftig sollen Zahlungen wie die Coronahilfen, Energiehilfen und Ähnliches über die Steuer-ID-Nummer geregelt werden. Dazu soll die Steuer-ID-Nummer mit einer IBAN verknüpft werden.

Nach der Steuer-ID-Nummer fragt dein Arbeitgeber, wenn du eine Festanstellung annehmen möchtest. Er benötigt diese Nummer, um deine Lohnsteuer korrekt beim Finanzamt anzumelden. Im allgemeinen Besteuerungsverfahren spielt sie bislang nur eine nachgeordnete Rolle.

  

3. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer, kurz USt-ID-Nummer, benötigst du nur für Zwecke der Umsatzsteuer. Sie dient dazu, dass sich Unternehmen im europäischen Binnenmarkt als Unternehmen ausweisen können. Du kannst eine USt-ID-Nummer, die dir auf einer Rechnung angegeben wird beim Bundeszentralamt für Steuern über eine Prüfsoftware auf ihre Richtigkeit überprüfen. Dann kannst du sicher sein, dass die Nummer stimmt und der Vertragspartner ein Unternehmen ist. In der Umsatzsteuer hängt die Steuer bei internationalen Geschäftsvorfällen ja von der Ansässigkeit des Unternehmens und der Unternehmereigenschaft ab.

Die USt-ID-Nummer sieht in Deutschland so aus: DE123456789. Du bekommst die Umsatzsteueridentifikationsnummer auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern über ein ganz einfaches Verfahren oder über die Beantragung im Gründungsfragebogen.

Die USt-ID-Nummer gibt es nur für Unternehmen. Sie bleibt gleich über den ganzen Zeitraum der unternehmerischen Tätigkeit. Wenn du umziehst, musst du deine neue Adresse dem Bundeszentralamt für Steuern melden, damit sie die Daten aktualisieren können.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer brauchst du nur für deine Rechnungen, wenn du internationale Geschäftsvorfälle korrekt abbilden willst. Wenn du eine USt-ID-Nummer hast, musst du diese in der Rechnung angeben. Sie ersetzt dann die Steuernummer in der Rechnung
.

4. ETin 

Die ETin verliert zusehends an Bedeutung. Sie wird vom Arbeitgeber auf deiner Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Der Arbeitgeber übermittelt deine lohnsteuerlichen Daten über diese ETin-Nummer direkt an das Finanzamt. Damit das Finanzamt deine Steuererklärung einer Lohnsteuermeldung zuordnen kann, musst du die ETin in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Der Arbeitgeber erstellt die ETin und stellt sie dir über die Lohnsteuerbescheinigung zur Verfügung.

Die im Lohnsteuerverfahren wichtige ETin wird zunehmend durch die Steuer-ID-Nummer ersetzt. Im Prinzip ist diese Nummer nicht so wichtig für dich.

5. Sozialversicherungsnummer

Die Sozialversicherungsnummer ist die zweite Nummer, nach der dich dein Arbeitgeber fragt. Er benötigt die Sozialversicherungsnummer, um dich bei der Sozialversicherung korrekt anzumelden.

Die Sozialversicherungsnummer beantragt dein Arbeitgeber für dich, wenn du das erste mal unselbständig tätig wirst. Sofern du dich bei der Künstlersozialkasse anmeldest, wird sie dir eine Sozialversicherungsnummer zuweisen. Die Sozialversicherungsnummer bleibt dein ganzes Leben lang gleich. Unter ihr sammelst du Zeiten und Beiträge für deine spätere Rentenzahlungen. Also gut aufbewahren, damit keine Zeiten oder Beiträge verloren gehen.

Die Sozialversicherungsnummer besteht aus deinem Geburtstag, dem Anfangsbuchstaben deines Geburtsnamens und noch zwei Prüfkennzahlen. Sie sieht vom Aufbau her so aus: 12 01011991 S 123.

Fazit:

Der Arbeitgeber fragt also nach der Steuer-ID Nummer und der Sozialversicherungsnummer.
Für deine Rechnungen benötigst du die Steuernummer. Sofern du eine USt-ID-Nummer hast, musst du diese in Rechnungen angeben.
Die Steuernummer benötigst du, um alle deine Steuererklärungen abzugeben. Sofern du verheiratet bist oder mehrere Unternehmen hast wirst du in der Regel mehrere Steuernummern haben.

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