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Unternehmensgründung

Wie gründest du als freiberuflicher Künstler ein Unternehmen?

Die Frage, wie gründest du als freiberuflicher Künstler ein Unternehmen lässt sich von Seiten der Anmeldungen, die du vornehmen musst, ganz einfach beantworten.

Du musst dich als freiberuflicher Künstler nur beim Finanzamt anmelden. Mehr nicht. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt oder bei der IHK ist nicht notwendig.

Um deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden, musst du einen Gründungsfragebogen ausfüllen. Genauer bezeichnet wird das notwendige Formular als Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

Die Erfassung des Fragebogens kannst du nur über Elster online, der Software der Finanzbehörden durchführen (www.elster.de). Eine Anmeldung in Papierformat geht nicht mehr. Um den Fragebogen ausfüllen zu können, musst du zunächst eine Zertifikatsdatei beantragen. Das machst du auch über Elster online.

elster login

Über den Link in der oberen Bedienungsleiste kannst du ein Benutzerkonto erstellen. Dazu folgst du einfach den Anleitungen im Programm. Am einfachsten und vor allem auch kostenlos ist die Beantragung einer Zertifikatsdatei. Das würde ich dir auch empfehlen. Es dauert einige Tage, bis du die Zertifikatsdatei erhältst. Insofern musst du etwas Zeit einplanen. Erst wenn du die Zertifikatsdatei hast, kannst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Einzelunternehmen herunterladen und bearbeiten.

Eine genaue Beschreibung was du wie im Formular einzutragen hast, findest du in meinem online Kurs: Steuern DIY mach deine Steuererklärung selbst. Dort führe ich dich Zeile für Zeile durch das Formular und beschreibe dir, was du wo ausfüllen musst und welche Folgen welche Angaben haben.

Nachdem du den Fragebogen ausgefüllt und an das Finanzamt übermittelt hast, bekommst du für dein Unternehmen eine Steuernummer und falls du sie beantragst auch eine Umsatzsteuer-ID Nummer. Diese kannst du für dein Unternehmen und deine Rechnungserstellung verwenden.

Eine Gewerbeanmeldung ist nur dann notwendig, wenn du auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübst, zum Beispiel über einen gewerblichen online-shop. Eine Gewerbeanmeldung nimmst du beim Gewerbeamt deiner Gemeinde vor. Für die Gewerbeanmeldung wird in der Regel eine geringe Gebühr berechnet. Eine Meldung an die IHK veranlasst das Gewerbeamt von sich aus.

Wenn du neben deiner künstlerischen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübst, solltest du dir aus steuerlicher Sicht überlegen, ob du nicht von Anfang an mit zwei Unternehmen arbeitest. Einem freiberuflichen Unternehmen und einem gewerblichen. Dadurch verhinderst du, dass deine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit durch die gewerblichen steuerlich infiziert werden und du insgesamt den Gewinn der Gewerbesteuer unterwerfen musst. Mit dieser Steuerersparnis geht natürlich ein Mehraufwand einher, wenn du für zwei Unternehmen eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen musst.

Wenn beide Tätigkeiten in nicht nur geringem Umfang betrieben werden, wäre es auch gut zwei unterschiedliche Konten zu führen. Zum Thema Unternehmenskonto kannst du gerne im entsprechenden Blogbeitrag nachlesen.

Das sind die steuerlichen Anforderungen an eine Gründung eines freiberuflichen Unternehmens. Ich empfehle dir auch die Erstellung eines Budgets und darüber hinaus einen Businessplans. Gerne kannst du auch zu diesen Themen die entsprechenden Beiträge auf meinem Blog lesen.

Das Verfahren zur Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit ist sehr einfach. Leg also los!

Bearbeite deine steuerlichen Themen von Anfang an korrekt. Meist sind sie für freiberufliche Künstler recht einfach und du kannst das durchaus selbst erledigen.