Berufskleidung: steuerliche Abzugsfähigkeit ade!

Das oberste Gericht in Sachen Steuern hat der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Berufskleidung eine vernichtende Absage erteilt.

Schwarzer Anzug eines Trauerredners als Stein des Anstoßes

In einem Urteil zur steuerlichen Abzugsfähigkeit eines schwarzen Anzuges eines Trauerredners hat der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 16. März 2022 – VIII R 33/18, BStBl II 2022, 614) entschieden, dass ein Abzug in diesem Falle nicht mehr in Betracht kommt. Bei Kleidung handelt es sich grundsätzlich um Kosten der privaten Lebensführung.

Nach Auffassung des BFH umfasst „typische Berufskleidung“ nur Kleidungsstücke, „die nach ihrer Beschaffenheit objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet und wegen der Eigenart des Berufs nötig sind bzw. bei denen die berufliche Verwendungsbestimmung bereits aus ihrer Beschaffenheit entweder durch ihre Unterscheidungsfunktion, wie z. B. bei Uniformen oder durch dauerhaft angebrachte Firmenembleme oder durch ihre Schutzfunktion – wie bei Schutzanzügen, Arbeitsschuhen o. Ä. – folgt.“

Was geht nicht mehr?

Damit ist auf jeden Fall die Abzugsfähigkeit von gehobener Alltagskleidung nicht mehr gegeben. Meine bisherigen Ausführungen zum Thema: 50% gehen immer sind damit leider nicht mehr gültig und nicht mehr anwendbar. Der BFH hat nicht nur eine neue Leitlinie aufgestellt, sondern auch die alte Rechtsprechung zu Themen wie

  • Schwarzen Anzügen von Geistlichen oder Leichenbestattern,
  • Dirndel von Kellnerinnen
  • und Ähnlichem

als überholt bezeichnet, also nicht mehr anwendbar. Diese Kleidungsstücke fallen grundsätzlich in den Bereich der privaten Lebensführung. Dies bedeutet ein Abzugsverbot nach § 12 Abs. 1 EstG. Auch die Entscheidungen des BFH (BFH-Urteile sind BFH-Urteil vom 16.11.2011 – VI R 19/11 und BFH- Urteil vom 24.2.2011 – VI R 12/10.), dass „ immer dann, wenn keiner der Beteiligten einen anderen Aufteilungsmaßstab substanziell vortragen und nachweisen kann – keine Bedenken bestehen, wenn von einer hälftigen Aufteilung unbestreitbar auch betrieblich/beruflich veranlasster Kosten ausgegangen wird“. Mein Spruch: 50 % gehen immer! – greift daher leider nicht mehr.

Was geht vielleicht noch?

Offen bleibt meines Erachtens die Frage der Abzugsfähigkeit der Kosten eines Fracks, einer Abendrobe von auftretenden Solist*innen oder ganz besondere Bühnenkostüme. In Bezug auf diese Kleidungsstücke kannst du versuchen darzulegen, dass sie „nach ihrer Beschaffenheit objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet und wegen der Eigenart des Berufs nötig sind“. Ob du damit durchkommst, kann ich derzeit noch nicht sagen. Das wird von der jeweiligen Ansicht des Finanzamtes abhängen. Du kannst Bezug nehmen auf die Ausführungen des BFH-Urteils, das ich oben angeführt habe.

Alternativ kannst du dir überlegen, ob es in deinem besonderen Umfeld lohnend ist, mit Kleidungsstücken zu arbeiten, auf denen ein Firmenlogo (dein Firmenlogo) angebracht ist. In Einzelfällen kann das vielleicht möglich sein.

Alle anderen Kleidungsstücke die unter den Begriff gehobene Alltagskleidung fallen, sind definitiv nicht mehr als Betriebsausgaben von der Steuer abziehbar. Bedauerlich, aber nicht zu ändern.  

Reinigungskosten

Damit einhergehend ist auch die Berücksichtigung von Reinigungskosten als Betriebsausgaben nur noch für solche Kleidungsstücke gegeben, die als typische Berufskleidung anerkannt werden. Kosten für die Reinigung sonstiger Kleidung, die du im Konzertgeschehen trägst, sind steuerlich nicht mehr berücksichtigungsfähig.

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Erfassung der Beiträge zur Künstlersozialversicherung in der Einkommensteuererklärung

Auf meinem Blog geht es im Wesentlichen um die Besteuerung von Musikern und Kreativen. Sofern du als Musiker oder Kreativer selbständig tätig bist, bist du in der Regel in der Künstlersozialkasse (KSK). In diesem Zusammenhang stellt sich für dich die Frage, wo gibst du die von dir gezahlten Beiträge an die Künstlersozialversicherung in der Steuererklärung an.

Beiträge zur Künstlersozialversicherung

Künstler, die in der Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sind, bezahlen jeweils die Hälfte der regulären Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbst. Die andere Hälfte wird vom Staat finanziert über verschiedene Kanäle. Du erhältst also einen Zuschuss zu deinen Sozialversicherungsbeiträgen. Das ist für die Behandlung in der Steuererklärung ganz wichtig.

Sozialversicherungsaufwendungen sind Vorsorgeaufwendungen

Die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die du an die Künstlersozialkasse bezahlst stellen Vorsorgeaufwendungen dar. Entsprechend sind diese Beiträge in der Anlage Vorsorg zu erfassen. Die Renten-, Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge stellen keine Betriebsausgaben dar und sind damit nicht in der Einnahmenüberschussrechnung abzuziehen!!!!!

Höchstbeträge für Rentenversicherungsbeiträge

Der Abzug der Rentenversicherungsbeiträge unterscheidet sich etwas vom Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung, da diese Sozialversicherungsbeiträge in zwei verschiedene Töpfe fallen.

Die Rentenversicherungsbeiträge können nach den Regelungen des sog. Topf 1 bis zu einem Höchstbetrag von 25.639,00 € pro Jahr (2022) abgezogen werden (Einzelveranlagung). Davon können in 2022 nur 94% abgezogen werden, de facto also 24.100,00 €. Ich würde sagen: Deine Rentenversicherungsbeiträge zur Künstlersozialkasse kannst damit immer voll abziehen. In diesen Topf fallen aber auch die sogenannten Rüruprentenbeiträge. Falls du also mal viel verdient hast und ein bisschen Steuern sparen willst, wäre es eine Maßnahme eine Rürupversicherung abzuschließen. Bitte prüfe aber immer, ob ein solcher Vertrag für dich speziell wirklich sinnvoll ist.

Höchstbeträge bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen in den 2. Topf der Vorsorgeaufwendungen. Für Topf 2 gibt es einen viel niedrigeren Höchstbetrag für die Abzugsmöglichkeit. Erhältst du keine Zuschüsse zu deinen Sozialversicherungsaufwendungen, dann kannst du bis zu 2.800 € an Versicherungsbeiträgen abziehen, die in Topf 2 fallen. Erhältst du aber Zuschüsse zu deinen Sozialversicherungsbeiträgen so kannst du nur 1.900 € pro Jahr abziehen. Nun kommt zum Tragen, was ich oben schon ausgeführt habe. Als Mitglied der Künstlersozialkasse erhältst du Zuschüsse zu deinen Sozialversicherungsbeiträgen. Damit kannst du nur 1.900 € an Versicherungsbeiträgen für Topf 2 abziehen.

Häufig liegen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter diesem Betrag. Dann kannst du noch weitere Versicherungen die in Topf 2 fallen abziehen. Das sind vor allem Haftpflicht-, Unfall-, Zusatzversicherungen, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung oder bestimmte Beiträge zu Lebensversicherungen.

Deine Beiträge zur Basisabsicherung in der Krankenversicherung und deine Pflegeversicherungsbeiträge kannst du immer in vollem Umfang als Vorsorgeaufwendung abziehen. Also auch wenn die von dir getragenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über 1.900 € liegen, kannst du sie voll als Sonderausgaben abziehen. Dies ist auch bei privaten Krankenversicherungen im Hinblick auf die Beiträge zur Basisabsicherung so.

Erfassung im Formular

Gut! Damit haben wir mal die Grundlagen. Nun stellt sich nur die Frage, wo trage ich was ein.

Von der Künstlersozialkasse erhältst du direkt nach Jahresende ein Schreiben mit folgenden Inhalten.

Die Rentenversicherungsbeiträge

Im vorliegenden Fall bedeutet dies im Hinblick auf die Rentenversicherung, dass

  • 2.418,00 € an Rentenversicherung für dich an die Künstlersozialversicherung abgeführt wurde. Diesen trägst du in Zeile 6 der Anlage Vorsorg ein.
  • Du davon 1.209,00 € selbst bezahlt hast.
  • Du einen Zuschuss in Höhe von 1.209,00 € erhalten hast. Diesen trägst du in Zeile 7 der Anlage Vorsorg ein.

Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Im Hinblick auf die Krankenversicherung wurden:

  • 2.093,04 € für dich an die Künstlersozialversicherung abgeführt (Erfassung in Zeile 16 und 17 der Anlage Vorsorg),
  • davon hast du 1.046,52 € selbst bezahlt und
  • du hast einen Zuschuss in Höhe von 1.046,52 € erhalten hast (Eintrag in Zeile 37 der Anlage Vorsorg).

KSK-Versicherten steht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld zu.  

Für die Pflegeversicherung gilt:

  • die Künstlersozialversicherung hat 429,00 € für dich in die Versicherung einbezahlt (Eintrag in Zeile 18 der Anlage Vorsorg), 
  • davon hast du 230,76 € selbst bezahlt und
  • du hast einen Zuschuss in Höhe von 198,24 € erhalten hast (Eintrag in Zeile 39 der Anlage Vorsorg).

Sonstige Versicherungen

Sofern wie im vorliegenden Fall die abzugsfähigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht 1.900 € erreichen, kannst du in den Zeilen 45 bis 50 noch weitere Versicherungen eintragen. Sollten diese beiden Versicherungen den Höchstbetrag jedoch schon voll ausschöpfen, dann musst du dir auch nicht die Mühe machen, weitere Versicherungen zu erfassen.  

Am Ende immer noch einmal alles durchsehen!

Natürlich solltest du immer auch die anderen Zeilen der Anlage studieren, ob hier nicht in deinem Fall weitere Eintragungen zu machen sind. In den meisten Fällen, ist es aber mit diesen Eintragungen getan. Wichtig zu wissen ist auch, dass all die Zeilen, die im Formular dunkelgrau hinterlegt sind vom Finanzamt automatisch ausgefüllt werden, da ja die Sozialversicherungsträger sowie die privaten Krankenkassen  sonderausgabenfähige Versicherungsleistungen von sich aus an das Finanzamt melden.

Mehr Informationen

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Budgetieren für Soloselbständige

Ach die paar Zahlen habe ich doch im Kopf!

Gehörst auch du zu den vielen Soloselbständigen, die nur wenige Ausgaben haben und sich deshalb nicht um ein Budget für ihr Unternehmen kümmern? Denkst du, dass du als Unternehmer mit wenigen Ausgaben die paar Zahlen locker im Kopf behalten kannst?

Gerade Soloselbständige sind der Ansicht, dass sie genau wissen, wieviel Geld sie verdienen müssen, um alle Ausgaben zu decken. Leider klappt es dennoch häufig nicht, genügend Einnahmen zu erzielen. Gerade Soloselbständige leben oft sozusagen von der Hand in den Mund. Es entstehen immer wieder finanzielle Engpässe. Um aus dieser Misere herauszukommen hilft es, auch für ein Unternehmen als Soloselbständiger ein Budget zu erstellen. Und zwar auf dem Papier. Oder besser gesagt digital.

Was heißt ein Budget für dein Unternehmen zu erstellen?

Ein Budget ist eine Zusammenstellung deiner monatlichen unternehmerischen Einnahmen und Ausgaben. Ich würde grundsätzlich zu einer monatlichen Aufstellung raten. Dieser Zeitraum ist nicht zu lange, aber auch nicht so kurz, dass man permanent mit dem Budget beschäftigt wäre.

Des Weiteren würde ich eine Aufstellung der Einnahmen sowie der Ausgaben nach ihren Zahlungsterminen empfehlen. Eigentlich sprechen wir damit von einem monatlichen Liquiditätsplan. Welche Einnahmen müssen wann fließen, um welche fälligen Zahlungen zu tilgen? Wenn du darüber einen Überblick hast, dann fängst du an, nicht mehr von der Hand in den Mund zu leben, sondern deine finanziellen Mittel strategisch zu verwenden. Du gibst einen finanziellen Überschuss aus einem Monat nicht mehr leichtfertig für private Zwecke aus, weil du weißt, dass du im nächsten Monat vielleicht einen Liquiditätsengpass hast.  

Am besten erstellst du am Ende eines Jahres ein Budget. Solltest du das noch nicht gemacht haben, fang einfach jetzt an.

Ein Budget ist ein absoluter Motivationsfaktor

Eine schriftlich fixiertes Budget kann dir helfen, dich selbst zu überlisten. Im Budget legst du nämlich fest, welchen Umsatz du in welchem Monat brauchst und machen möchtest. Und weil du dein Unternehmen liebst und voranbringen willst, möchtest du diesen Umsatz natürlich auch erreichen. Wenn du dann Monat für Monat schwarz auf weiß hinter deinem Umsatzziel zurückbleibst, wirst du dich ärgern. Du wirst Maßnahmen ergreifen, um dein Umsatzziel zu erreichen.

Besonders hilfreich ist in diesem Zusammenhang bei einer grundsätzlich monatlichen Liquiditätsplanung, die Umsatzziele wöchentlich festzulegen. Wenn du dann am Mittwoch noch immer keinen Umsatz erzielt hast, kannst du noch in dieser Woche Maßnahmen ergreifen, um den Umsatz doch noch zu generieren. Wenn du nur monatlich deine Einnahmen planst, dann merkst du vielleicht erst nach zwei bis drei Wochen, dass du hintendran bist. Dann wird es schon ganz schön schwer das Ruder rumzureißen und den Wunschumsatz noch zu erreichen.

Wenn du in sehr großen Projekten arbeitest, die nur alle paar Wochen oder gar Monate abgerechnet werden, dann kannst du den Auftrag vielleicht in zu leistende Stunden aufteilen. In diesem Fall kannst du für jede Woche Stunden festlegen, die du arbeiten musst, um am Ende den gewünschten Umsatz zu erreichen.   

 Ein „Kopfbudget“ ist nur sehr schwer einzuhalten. Es kommt die nächste Unwägbarkeit und schon denkst du: ach ich arbeite nächste Woche, das klappt schon. Ich kann das noch später machen. Und schon ist dir wieder Zeit, in der du Umsatz erzielen könntest und müsstest durch die Lappen gegangen. Damit ist es viel schwieriger deine Einnahmenziele zu erreichen. Und es ist auch viel schwieriger Rücklagen für Investitionen im betrieblichen Bereich oder zur Generierung von multiple stream income zu bilden.

Selbständigkeit und private Verpflichtungen

Ich weiß nicht, wie es euch geht. Bei mir ist es so, dass von mir als Selbständiger viel mehr erwartet wird, für alles Mögliche Zeit zu haben, als beispielsweise bei einem Angestellten. Zum Beispiel familiäre Verpflichtungen, für die angestellte Familienmitglieder oder Freunde keine Zeit haben. Ich kann mir ja ganz einfach mal freinehmen, während sich die angestellte Fraktion vor einem Chef rechtfertigen oder Urlaub nehmen muss. Manchmal komme ich mir vor, als wäre mein Beruf mein Hobby, dem ich nachgehen kann, wenn ich sonst gerade nichts zu tun habe. Auch in diesem Zusammenhang hat es mir sehr geholfen, ein Budget zu haben, um meine beruflichen Interessen einfacher durchzusetzen. Wenn du ein zeitlich sehr eng geschlüsseltes Budget aufgestellt hast, zwingt es dich im Prinzip viel konsequenter an deiner Arbeit dran zu bleiben. Es macht dir deutlich, dass Zeit die dir zum Arbeiten zur Verfügung steht immer Geld ist. Wenn du diese Zeit kontinuierlich nutzt, ist die Chance, dass du beruflich erfolgreich wirst viel größer.

Was heißt beruflich erfolgreich sein?

Beruflich erfolgreich sein heißt, von deinem Unternehmen langfristig und ausreichend einen für dich angenehmen Lebensstil zu finanzieren, ohne dir dauernd über Geld Sorgen machen zu müssen. Beruflicher Erfolg heißt auch, aus seinen Reserven eine gewisse Zeit Engpässe überwinden zu können. Das ist jedenfalls meine Definition von beruflichem Erfolg von seiner monetären Seite.

Und ganz ehrlich: ich glaube es kommen in den nächsten Jahren noch ganz schön schwierige Zeiten auf uns zu. Deshalb halte ich es für ganz wichtig, beruflich gerüstet zu sein. Gib deinem Unternehmen einen Rahmen und damit eine dauerhafte Chance.

Mit einer Strategie zum Erfolg

Ich kann dir versichern, dass du viel eher erfolgreich sein wirst, wenn du ein paar Grundregeln einhältst. Wichtig ist, nicht von der Hand in den Mund zu leben, sondern eine Strategie zu entwickeln. Im Hinblick auf das Budgetieren besteht die Strategie darin schriftlich! festzuhalten: Wie viele Ausgaben habe ich und wie generiere ich die dazugehörigen Einnahmen. Mit folgenden Schritten kommst du relativ einfach zum Ziel:  

  1. Budgetiere auf Basis des Geldzuflusses bzw. des Geldabflusses, also auf Basis der Liquidität
  2. Führe auf jeden Fall ein gesondertes betriebliches Konto
  3. Ermittle zunächst die klassischen betrieblichen Ausgaben
  4. Welches Gehalt möchtest du dir monatlich bezahlen?
  5. Füge die Ausgaben für KV, Altersvorsorge, Steuern hinzu
  6. Die Einnahmen: Wie viele bräuchte ich und wie viele kann ich realistisch erwarten
  7. Bilde Rücklagen für betriebliche Investitionen
  8. Darlehensaufnahme und der Leverageeffekt bei Soloselbständigen
  9. Budgetieren ist ein Prozess! Es wird immer wieder Rückschläge geben.
  10. Nutze die BWA, die dir dein Steuerberater zur Verfügung stellt.

Du willst loslegen?

Du bist interessiert und willst loslegen? Dann stell schon mal deine laufenden und jährlichen Ausgaben nach dem Tag ihrer Fälligkeit zusammen. Budgetieren ist ein Prozess. Du musst einfach anfangen und dann deine Planung immer wieder verbessern. In meiner Miniserie zum Thema Budgetieren werde ich hier auf dem Blog Woche für Woche Beiträge zu den Schritten 1 bis 10 einstellen. Schau jede Woche rein.