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Kleine Geschenke

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft

Gute Gründe für kleine Geschenke

Kleine Geschenke erhalten die Freunschaft. Sie können eine wichtige Rolle dabei spielen, Geschäftsbeziehungen zu verbessern und zu stärken. Geschenke sind eine gute Möglichkeit, um Wertschätzung für die Zusammenarbeit zu zeigen, bestehende Geschäftsbeziehungen zu pflegen und diese zu festigen. Durch Geschenke kann eine bestehende Geschäftsbeziehung auf eine persönlichere Ebene gehoben werden. Und, was oft nicht gesehen wir: gut gewählte Geschenke können auch einen Weg für zukünftige Geschäftsgelegenheiten schaffen.  

All das sind gute Gründe, nicht nur zu Weihnachten, sondern während des ganzen Jahres zu überlegen, ob man die Wertschätzung, die man bestimmten Geschäftsfreunden gegenüber empfindet, nicht durch ein kleines Geschenk zum Ausdruck bringen möchte.  

Geschenke können in einem bestimmten Rahmen sogar von der Steuer abgesetzt werden

Geschenke bis zu einem Wert von 35 EUR kannst du als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Sofern du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, versteht sich dieser Betrag brutto. Der Haken an der Sache ist, dass der Beschenkte das Geschenk versteuern muss, wenn du die Ausgaben als Betriebsausgaben abgesetzt hast. Das schmälert die Freude über das Geschenk meist beträchtlich. Verfahrenstechnisch funktioniert das so, dass du verpflichtet bist eine Liste über die Geschenke und die beschenkten Personen zu führen. Dadurch kann das Finanzamt Kontrollmitteilungen an die Finanzämter deiner Geschäftskunden machen und die Besteuerung beim Geschäftskunden prüfen.

Eine Besteuerung beim Kunden kannst du dadurch vermeiden, dass du die Geschenke pauschal mit 30% Einkommensteuer besteuerst (§  37bEStG). Diese pauschale Lohnsteuer, musst du über eine Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt anmelden. Das macht für die meisten Soloselbständigen nicht so viel Spaß. Als Soloselbständiger hast du meist keine Angestellten und musst dich deshalb auch nicht mit der Lohnsteueranmeldung beschäftigen.

Streuartikel bis 10 € sind dagegen total problematisch

Kleine Geschenke, deren Wert unter 10 € liegt können ganz unproblematisch von der Steuer abgezogen werden. Du musst für diese Geschenke nicht aufzeichnen, an wen du die Geschenke überreicht hast und du musst auch keine Pauschalversteuerung anmelden. Also einfach kaufen und verschenken – fertig. Die Quittung erfasst du im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe. 10 € sind zwar nicht viel, aber es ermöglicht doch einiges:  zum Beispiel die kleinen Geschenke im Anschluss an ein Konzert der Musikschüler, kleine Premierengeschenke an die Orchestermusiker, wenn du freischaffender Dirigent bist oder das eine oder andere Fläschchen Wein an die Geschäftskunden, um diese positiv zu stimmen.

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