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Steuererklärung

Wann musst du als selbständig tätiger Künstler eine Steuererklärung abgeben?

Wenn du deine freiberufliche Tätigkeit selbständig ausübst, muss du dann eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.

Der Grundfreibetrag steigt jährlich etwas an und beträgt für

2023      10.908,00 €

2024      11.604,00 €

Um also entscheiden zu können, ob du nun eine Steuererklärung abgeben musst, bedarf es einer groben Berechnung deines zu versteuernden Einkommens.

Damit du von dem Berechnungsschema des zu versteuernden Einkommens nicht erschlagen wirst, beschreibe ich dir eine einfache Variante, um zu ermitteln, ob dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dieses gilt nur unter der Voraussetzung, dass du nur Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielst. Das Steuerrecht kennt sieben Einkunftsarten. Wenn du also auch noch Einkünfte aus anderen Einkunftsarten erzielst (wie beispielsweise Vermietung und Verpachtung) musst du diese einbeziehen.

Wenn du nur Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielst, kannst du zunächst deine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zusammenzählen. Sofern diese unter 10.908,00 € liegen, bist du aus der Verpflichtung für dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben raus. Bitte beachte, dass Einkünfte aus einem Minijob nicht in die Einkünfte einbezogen werden. Einkünfte aus Minijobs müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Liegen deine Einnahmen über diesem Betrag, kannst du in einem nächsten Schritt deine Betriebsausgaben davon abziehen. Betriebsausgaben sind all die Ausgaben, die du getätigt hast, um deine Einnahmen zu erzielen. Das macht natürlich schon mehr Arbeit.  Bleiben deine Einkünfte bei dieser Berechnung unter einem Betrag in Höhe von EUR 10.908,00 € kannst du dich zurücklehnen und brauchst keine Einkommensteuererklärung einzureichen.

Liegen deine grob ermittelten Einkünfte aus selbständiger Arbeit jedoch über dem Grundfreibetrag, kannst du noch deine Beiträge zur Künstlersozialversicherung abziehen. Diese stellen Sonderausgaben dar und mindern das zu versteuernde Einkommen. Wenn dein Einkommen dann noch immer über dem Grundfreibetrag liegt, würde ich einfach eine Einkommensteuererklärung erstellen und einreichen. Wenn du weiter in die Tiefe gehst bei der überschlägigen Berechnung deines zu versteuernden Einkommens macht es auch nicht mehr viel mehr Arbeit, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Wenn du eine Einkommensteuererklärung abgegeben hast, musst du auch keine überraschende Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der Steuererklärung fürchten. Diese kommt ja meistens zur Unzeit, wenn man gerade gar keine Zeit hat.  

Natürlich kann das Finanzamt eine Einkommensteuererklärung anfordern, wenn du eine Steuernummer hast. Auch in diesem Fall musst du keine Steuererklärung abgeben, wenn deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Allerdings dürfte es nicht ganz leicht sein, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Du kannst auf jeden Fall eine vereinfachte Zusammenstellung erstellen und sie an das Finanzamt senden, mit der Ausführung, dass dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und du deshalb keine Steuererklärung abgeben musst. Vielleicht überzeugt diese Zusammenstellung das Finanzamt.  Sollte das Finanzamt aber darauf bestehen, dass du eine Steuererklärung abgibst, so hast du wenig Chancen aus der Erklärungspflicht rauszukommen. Eine Klage macht in einem solchen Fall zumeist keinen Sinn. Gib einfach eine Erklärung ab.

Betrachte es einfach als Übung schon von Anfang an eine Steuererklärung abzugeben. Wenn man sich schon bei kleinem Einkommen und einfachen Sachverhalten darin übt eine Steuererklärung abzugeben, wächst man in das ganze Thema Steuern und Finanzamt nach und nach hinein. Das ist wirklich reine Übungssache und ist gar nicht so schwer. Mein Onlinekurs: Steuern DIY, mach Deine Steuererklärung selbst – kann dir dabei helfen. Schau rein!

Wenn du hauptsächlich angestellt tätig bist, musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du mehr als 410 € an Nebeneinkünfte erzielst. Die allermeisten Künstler sind entweder ausschließlich selbständig tätig oder wenn sie angestellt tätig sind, dann erzielen sie im Nebenberuf noch einige selbständigen Einkünfte. In diesen Fällen bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Des Weiteren gibt es noch zahlreiche Gründe eine Steuererklärung abzugeben, wenn du angestellt tätig bist. Diese liegen in der Regel im Veranlagungsverfahren. Beispielsweise musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du:

  • Einkünfte aus der Steuerklasse 6 erzielt hast,
  • Verheiratet bist und die Steuerklassen 3 und 5 gewählt hast,
  • du hattest dir einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen,
  • du hast eine Abfindung bezogen
  • und einiges mehr. 

Hier jetzt aber noch das Schema zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens in seiner ganzen Länge:

 Einkünfte aus sieben Einkunftsarten:
 Land- und Forstwirtschaft
 Gewerbebetrieb
 Selbständige Arbeit
 Nichtselbständige Arbeit
 Kapitalvermögen
 Vermietung und Verpachtung
 Sonstige______________
 Summe der Einkünfte
 Minus bestimmte Abzugsbeträge, z.B. Alleinerzieherabsetzbetrag
 Gesamtbetrag der Einkünfte
 Minus Sonderausgaben (Kirchensteuer, Spenden, Sozialversicherungsbeiträge, Ausbildungskosten Erstausbildung, etc.)
 Minus außergewöhnliche Belastungen   (Krankheitskosten, Pflegekosten, etc.)
 Einkommen
 Minus bestimmte Freibeträge, z.B. Kinderfreibetrag
 Zu versteuerndes Einkommen

Wenn dein Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt und du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, dann empfehle ich dir meinen Kurs: Steuern DIY – mach deine Einkommensteuererklärung selbst. Dort findest du zahlreiche Hinweise zum Verfahren an sich aber vor allem natürlich, wie du Steuern sparen kannst. Damit solltest du spielend in der Lage sein, deine Erklärung zu erstellen: Los geht´s!

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